Dem Bischöflich Münsterschen Offizialat zu Vechta
und seinen Offizialen gewidmet
Im Laufe der Geschichte entstandene und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete Institutionen können, glaubwürdig und klug geleitet, für die Menschen einer Region identitätsstiftend wirken, und ihr jeweiliger Repräsentant kann zu einer Identitäts-Persönlichkeit werden. Für das Oldenburger Münsterland trifft beides zu: Das Bischöflich Münstersche Offizialat zu Vechta hat für die „Süd-Oldenburger" eine einzigartige Bedeutung, und der derzeitige Offizial, Weihbischof Heinrich Timmerevers, ist der hochrangige, allseits geschätzte Identitätsträger der Kulturregion „Oldenburger Münsterland". » Nachdem die aneinandergrenzenden alten Ämter Meppen, Cloppenburg und Vechta im Jahre 1400 als sogenanntes Niederstift Münster landeshoheitlich dem Oberstift Münster zugeordnet und damit in das Hochstift Münster eingegliedert worden waren, orientierten sie sich über Jahrhunderte zu ihrer Hauptstadt Münster. Mit der Übertragung auch der geistlichen Jurisdiktion für das Niederstift Münster von Osnabrück nach Münster durch den Vatikan-Vertrag des Jahres 1668 wurde die Bischofsstadt Münster sowohl territorial als auch kirchlich die zentrale Orientierungsmetropole. Dem Niederstift Münster war es in dieser Zeit nicht vergönnt, für dies zusammenhängende Gebiet zwischen Ostfriesland und Oldenburg einerseits und den westfälischen Kernlanden andererseits einen zentralen Ort, einen geistigen oder verwaltungstechnischen Mittelpunkt zu etablieren; entsprechend mangelte es dort an Gefühl und Willen gemeinsamer Identität und Zusammengehörigkeit. « Daß aber infolge des Reichsdeputationshauptschlusses im Jahre 1803 das Gebiet der Ämter Cloppenburg und Vechta territorial von Münster abgetrennt und dem Herzogtum bzw. dem späteren Großherzogtum Oldenburg zugeschlagen wurde, bedeutete für diese Region einen tiefen historischen Einschnitt. Mit ihm begann der Aufstieg zu größerer Eigenkompetenz in kirchlichen Angelegenheiten, zu mehr Eigenverantwortung und wachsendem Selbstbewußtsein.
Der in der Kirchengeschichte einzigartige Vertrag der „Konvention von Oliva" (05.01.1830) zur „Regulierung der Diözesanangelegenheiten der katholischen Einwohner des Herzogtums Oldenburg" wurde für das dominant katholische Oldenburger Münsterland zum eigentlichen Meilenstein konfessioneller Zusammengehörigkeit und landsmannschaftlicher Verbundenheit. In Konsequenz des Oliva-Vertrages war von nun an der Offizial zu Vechta behördlich nicht mehr dem Generalvikar zu Münster unterstellt, sondern direkt dem Bischof von Münster und in kirchlich-verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten dem Großherzog von Oldenburg.
Als im Jahre 1832 dem bischöflichen Offizial auch ein eigenes, für damalige Verhältnisse stattliches „Amtsgebäude" erstellt worden war, und zwar mitten in der Zentralregion der Katholiken des Großherzogtums Oldenburg, im Oldenburger Münsterland mit Sitz in Vechta, war erstmals eine Mittelpunktsinstitution geschaffen worden, die in Fragen der Konfession, der Kultur und Bildung für die Südoldenburger Bevölkerung bindende Kompetenz verkörperte und hochangesehene Reputation genoß.
Sichtbares Zeichen eines erstarkten katholischen Glaubens und eines gestiegenen gemeinschaftlichen Engagements in Kirchenangelegenheiten war der im Oldenburger Münsterland seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einsetzende Boom von über 30 Kirchenneubauten, im neuen Zeittrend vor allem der Neo-Gotik. Keine andere Kleinlandschaft Westfalens hat derart viele kirchliche Monumentalbauten mit einheitlicher und überreich gestalteter Ikonographie im Kircheninneren aus dieser Zeitepoche vorzuweisen; dies gilt ebenso für die Errichtung zahlreicher Weg- und Hofkreuze. Die vielen Kirchen und Kreuze wurden zu landschaftstypischen und regionalgeprägten Bekundungen der zweipoligen Einheit des Oldenburger Münsterlandes, der vormaligen Ämter und späteren Landkreise Cloppenburg und Vechta, mit ihrer kirchlichen Zentrale in Vechta.
Als schließlich die nationalsozialistische Diktatur sich anmaßte, die Grundwerte christlichen Glaubens umzustoßen und außer Kraft zu setzen, waren die Bande zwischen dem Offizialat und der katholischen Bevölkerung des Oldenburger Münsterlandes derart fest geknüpft, daß ein offener Widerstand mit vernehmlichem Widerhall im damaligen Reich gegen dies Unrechtsregime stattfinden konnte, gipfelnd in der „Kreuzkampferhebung" des Jahre 1936.
Die Neugliederung der Bundesländer nach 1945 hatte auch für das Offizialat zu Vechta spürbare Folgen. Da im Jahre 1946 durch die Verfassung des neuen Landes Niedersachsen die Selbständigkeit des Landes Oldenburg aufgehoben und alle Kompetenz der neuen Landeshauptstadt Hannover übertragen worden war, wurde nun aus dem einstigen „Oldenburger Offizialat" ein „niedersächsisches Offizialat" für die Katholiken in der Region Oldenburg. Infolge weiterer einschneidender Verträge wie dem Niedersachsen-Konkordat einerseits und den Auswirkungen des II. Vatikanischen Konzils andererseits wurde die Position des Bischöflich Münsterschen Offizialats zu Vechta letztlich nicht eingegrenzt sondern gefestigt und ausgeweitet; denn seit dieser Zeit leitet der Offizial und Weihbischof zu Vechta ein Regionalbistum, zwar mit Grenzzuschnitt des „alten Oldenburg", aber in der Einbindung in Niedersachsen gleichberechtigt mit den Bistümern Osnabrück und Hildesheim.
Diesen schwierigen Spagat der Zweipoligkeit, zum einen die Zugehörigkeit zum Bistum Münster und zum anderen die Einbindung in das Land Niedersachsen, diplomatisch loyal und weitsichtig im Sinne der Region begleitet und zielstrebig ausgebaut zu haben ist das große Verdienst des vormaligen Offizials, des Weihbischofs Dr. Max Georg Freiherr von Twickel. (Quelle: Jahrbuch Oldenburger Münsterland 2002)   - Siehe auch: www.offizialatsbezirk-oldenburg.de

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