Dem
Bischöflich Münsterschen Offizialat zu Vechta
und
seinen Offizialen gewidmet
Im Laufe der Geschichte entstandene und mit weitreichenden Befugnissen
ausgestattete Institutionen können, glaubwürdig und klug geleitet,
für die Menschen einer Region identitätsstiftend wirken, und
ihr jeweiliger Repräsentant kann zu einer Identitäts-Persönlichkeit
werden. Für das Oldenburger Münsterland trifft beides zu:
Das
Bischöflich Münstersche Offizialat zu Vechta hat für die
„Süd-Oldenburger" eine einzigartige Bedeutung, und der derzeitige
Offizial, Weihbischof Heinrich Timmerevers, ist der hochrangige, allseits
geschätzte Identitätsträger der Kulturregion „Oldenburger
Münsterland". » Nachdem die aneinandergrenzenden alten Ämter
Meppen, Cloppenburg und Vechta im Jahre 1400 als sogenanntes Niederstift
Münster landeshoheitlich dem Oberstift Münster zugeordnet und
damit in das Hochstift Münster eingegliedert worden waren, orientierten
sie sich über Jahrhunderte zu ihrer Hauptstadt Münster. Mit der
Übertragung auch der geistlichen Jurisdiktion für das Niederstift
Münster von Osnabrück nach Münster durch den Vatikan-Vertrag
des Jahres 1668 wurde die Bischofsstadt Münster sowohl territorial
als auch kirchlich die zentrale Orientierungsmetropole. Dem Niederstift
Münster war es in dieser Zeit nicht vergönnt, für dies zusammenhängende
Gebiet zwischen Ostfriesland und Oldenburg einerseits und den westfälischen
Kernlanden andererseits einen zentralen Ort, einen geistigen oder verwaltungstechnischen
Mittelpunkt zu etablieren; entsprechend mangelte es dort an Gefühl
und Willen gemeinsamer Identität und Zusammengehörigkeit. «
Daß aber infolge des Reichsdeputationshauptschlusses im Jahre 1803
das Gebiet der Ämter Cloppenburg und Vechta territorial von Münster
abgetrennt und dem Herzogtum bzw. dem späteren Großherzogtum
Oldenburg zugeschlagen wurde, bedeutete für diese Region einen tiefen
historischen Einschnitt. Mit ihm begann der Aufstieg zu größerer
Eigenkompetenz in kirchlichen Angelegenheiten, zu mehr Eigenverantwortung
und wachsendem Selbstbewußtsein.
Der in der Kirchengeschichte einzigartige Vertrag der „Konvention von
Oliva" (05.01.1830) zur „Regulierung der Diözesanangelegenheiten der
katholischen Einwohner des Herzogtums Oldenburg" wurde für das dominant
katholische Oldenburger Münsterland zum eigentlichen Meilenstein konfessioneller
Zusammengehörigkeit und landsmannschaftlicher Verbundenheit. In Konsequenz
des Oliva-Vertrages war von nun an der Offizial zu Vechta behördlich
nicht mehr dem Generalvikar zu Münster unterstellt, sondern direkt
dem Bischof von Münster und in kirchlich-verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
dem Großherzog von Oldenburg.
Als im Jahre 1832 dem bischöflichen Offizial auch ein eigenes,
für damalige Verhältnisse stattliches „Amtsgebäude" erstellt
worden war, und zwar mitten in der Zentralregion der Katholiken des Großherzogtums
Oldenburg, im Oldenburger Münsterland mit Sitz in Vechta, war erstmals
eine Mittelpunktsinstitution geschaffen worden, die in Fragen der Konfession,
der Kultur und Bildung für die Südoldenburger Bevölkerung
bindende Kompetenz verkörperte und hochangesehene Reputation genoß.
Sichtbares Zeichen eines erstarkten katholischen Glaubens und eines
gestiegenen gemeinschaftlichen Engagements in Kirchenangelegenheiten war
der im Oldenburger Münsterland seit der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts einsetzende Boom von über 30 Kirchenneubauten, im neuen
Zeittrend vor allem der Neo-Gotik. Keine andere Kleinlandschaft Westfalens
hat derart viele kirchliche Monumentalbauten mit einheitlicher und überreich
gestalteter Ikonographie im Kircheninneren aus dieser Zeitepoche vorzuweisen;
dies gilt ebenso für die Errichtung zahlreicher Weg- und Hofkreuze.
Die vielen Kirchen und Kreuze wurden zu landschaftstypischen und regionalgeprägten
Bekundungen der zweipoligen Einheit des Oldenburger Münsterlandes,
der vormaligen Ämter und späteren Landkreise Cloppenburg und
Vechta, mit ihrer kirchlichen Zentrale in Vechta.
Als schließlich die nationalsozialistische Diktatur sich anmaßte,
die Grundwerte christlichen Glaubens umzustoßen und außer Kraft
zu setzen, waren die Bande zwischen dem Offizialat und der katholischen
Bevölkerung des Oldenburger Münsterlandes derart fest geknüpft,
daß ein offener Widerstand mit vernehmlichem Widerhall im damaligen
Reich gegen dies Unrechtsregime stattfinden konnte, gipfelnd in der „Kreuzkampferhebung"
des Jahre 1936.
Die
Neugliederung der Bundesländer nach 1945 hatte auch für das Offizialat
zu Vechta spürbare Folgen. Da im Jahre 1946 durch die Verfassung des
neuen Landes Niedersachsen die Selbständigkeit des Landes Oldenburg
aufgehoben und alle Kompetenz der neuen Landeshauptstadt Hannover übertragen
worden war, wurde nun aus dem einstigen „Oldenburger Offizialat" ein „niedersächsisches
Offizialat" für die Katholiken in der Region Oldenburg. Infolge weiterer
einschneidender Verträge wie dem Niedersachsen-Konkordat einerseits
und den Auswirkungen des II. Vatikanischen Konzils andererseits wurde die
Position des Bischöflich Münsterschen Offizialats zu Vechta letztlich
nicht eingegrenzt sondern gefestigt und ausgeweitet; denn seit dieser Zeit
leitet der Offizial und Weihbischof zu Vechta ein Regionalbistum, zwar
mit Grenzzuschnitt des „alten Oldenburg", aber in der Einbindung in Niedersachsen
gleichberechtigt mit den Bistümern Osnabrück und Hildesheim.
Diesen schwierigen Spagat der Zweipoligkeit, zum einen die Zugehörigkeit
zum Bistum Münster und zum anderen die Einbindung in das Land Niedersachsen,
diplomatisch loyal und weitsichtig im Sinne der Region begleitet und zielstrebig
ausgebaut zu haben ist das große Verdienst des vormaligen Offizials,
des Weihbischofs Dr. Max Georg Freiherr von Twickel. (Quelle: Jahrbuch
Oldenburger Münsterland 2002) - Siehe auch:
www.offizialatsbezirk-oldenburg.deZurück zur Hauptseite