Vorstellung Heft 17 der BLAUEN REIHE

Die Hoheitsgrenze im Moor
Vorwort des Herausgebers

Vielen geschichtlich interessierten Einwohnern des Oldenburger Münsterlandes sind die Berichte und Erzählungen von Auseinandersetzungen in den Kirchspielen Neuenkirchen, Damme und Goldenstedt bekannt, die sich ranken um Fragen des Zusammenlebens vor dem Hintergrund der Tatsache, daß für die Menschen in diesen Grenzregionen unterschiedliche weltliche bzw. kirchliche Behörden zuständig waren. Die unterschiedlichen Obrigkeiten wirkten sich auf die Lebensführung und die Lebensqualität der einzelnen Menschen oft in einschneidender Weise aus. Da die Verhältnisse zwischen den Hochstiften Münster und Osnabrück, zwischen Oldenburg und Hannover nicht immer einvernehmlich und friedlich waren, gab es auch zwischen den Menschen in den Dörfern der Grenzregion immer wieder Gegensätze und Reibungen auf wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen und konfessionellen Gebieten. In den Jahrbüchern des Heimatbundes wurden solche Kontroversen häufig dargestellt. Tim Unger berichtete noch im Jahrbuch 2009 vom jahrzehntelangen Streit der evangelischen und katholischen Christen in Neuenkirchen um eine Baumaßnahme für die gemeinsam genutzte Kirche. Im Jahrbuch 2007 hatte Tim Unger die Verwicklungen dargestellt, die einige Predigten des katholischen Pastors von Goldenstedt unter den Einwohnern des Kirchspiels und zwischen den für sie zuständigen weltlichen wie kirchlichen Behörden des Hochstifts Münster bzw. des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg ausgelöst hatten.
Karl Heinrich Nieberding stellt schon auf der ersten Seite seines in den Jahren 1840-1852 veröffentlichten grundlegenden Werkes „Geschichte des ehemaligen Niederstifts Münster“ fest, daß die östliche Grenze des Amtes Vechta nicht eindeutig festgelegt war, wenn er schreibt: „... Doch war in den Kirchspielen Neuenkirchen und Damme die Landeshoheit unter den Bisthümern Münster und Osnabrück streitig, letzteres hatte die Steuererhebung von dem größten Theile der Einwohner in denselben. Im Kirchspiele Goldenstädt prätendierte Hannover ebenfalls Antheil an der Landeshoheit. ...“
Der Wiener Kongreß schaffte 1815 Klarheit in den verwickelten Grenzregionen zwischen den dann nur noch allein bestehenden Landeshoheiten nämlich dem Königreich Hannover und dem Großherzogtum Oldenburg. Nach der völkerrechtlichen Klärung der Zuständigkeiten konnte man daran gehen, die Grenze vor Ort eindeutig festzulegen. Das wurde eingeleitet mit dem Territorialvertrag, den Hannover und Oldenburg im Jahre 1817 schlossen. Erst 28 Jahre später konnten die Arbeiten zur Bestimmung der Landesgrenze zwischen Lohne und Diepholz mit einem „Schnatgang“ vollendet werden. Dabei konnte die zuständige Kommission schon zu frühem Zeitpunkt auf Kartenmaterial des Lohner Obervogts und Gemeinheitskommissars Nieberding zurückgreifen.
Die lange Zeit, die man brauchte, den Verlauf der Landesgrenze zu bestimmen und festzulegen, läßt einen Schluß auf die großen Schwierigkeiten zu, die ungünstige Witterungs- und Geländeverhältnisse der Grenzkommission und den vor Ort arbeitenden Landvermessern in den Weiten der Moore zwischen Lohne und Diepholz bereiteten.
Heiko Taubenrauch, bis Anfang des Jahres 2009 Leiter des Katasteramtes Vechta im Verbund der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Cloppenburg, hat sich die Mühe gemacht, der territorialen Entwicklung des Oldenburger Münsterlandes in der Zeit vor und nach dem Wiener Kongreß von 1815 nachzugehen und die Geschichte der Festlegung und schließlich der Vermessung der Landesgrenze zwischen Lohne und Diepholz aufzuzeichnen. Die interessante Schilderung einer mühsamen Grenzziehung, die nicht nur Auswirkungen auf Ämter und Behörden, sondern immer auch auf Grundeigentümer in Grenznähe hatte, beleuchtet mittels zahlreicher Karten auch die Entwicklung der Landvermessung und der Kartographie des Oldenburger Landes. Der „Territorial-, Ausgleichungs- und Cessionsvertrag zwischen dem Herzogtum Oldenburg und dem Königreich Hannover vom 4. Februar 1817“, den Heiko Taubenrauch im Staatsarchiv Oldenburg entdeckte und als Grundlage für die Vermessungen an der Hoheitsgrenze zwischen 1817 und 1845 lesbar machte, ist der geschichtlichen Darstellung als Anlage angehängt.
Der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland ist dankbar dafür, daß Heiko Taubenrauch bereit war, seine Arbeit einem breiten Kreis von Freunden der Geschichte des Oldenburger Münsterlandes verfügbar zu machen. Damit diese Arbeit mit ihrem umfangreichen Kartenmaterial gedruckt werden konnte, haben die Stadt Lohne und die Gemeinde Steinfeld einen beachtlichen Zuschuß zu den Druckkosten gewährt. Wir sind dankbar für die spürbare finanzielle Unterstützung dieser Veröffentlichung.

Heinrich Havermann Geschäftsführer des Heimatbundes für das Oldenburger Münsterland

Zeitungsartikel vom 22./23.06.2009:  OV   MT

„Die Hoheitsgrenze im Moor“
ISBN 978-3-941073-02-9 / Preis: 19,50 €


Veröffentlichungen des Geschichtsausschusses
erfolgen in der Blauen Reihe, die der Heimatbund herausgibt und auch dort zu beziehen sind.

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