Die Hoheitsgrenze im Moor
Vorwort des Herausgebers
Vielen
geschichtlich interessierten Einwohnern des Oldenburger Münsterlandes
sind die Berichte und Erzählungen von Auseinandersetzungen in den
Kirchspielen Neuenkirchen, Damme und Goldenstedt bekannt, die sich
ranken um Fragen des Zusammenlebens vor dem Hintergrund der Tatsache,
daß für die Menschen in diesen Grenzregionen unterschiedliche weltliche
bzw. kirchliche Behörden zuständig waren. Die unterschiedlichen
Obrigkeiten wirkten sich auf die Lebensführung und die Lebensqualität
der einzelnen Menschen oft in einschneidender Weise aus. Da die
Verhältnisse zwischen den Hochstiften Münster und Osnabrück, zwischen
Oldenburg und Hannover nicht immer einvernehmlich und friedlich waren,
gab es auch zwischen den Menschen in den Dörfern der Grenzregion immer
wieder Gegensätze und Reibungen auf wirtschaftlichen, rechtlichen,
politischen und konfessionellen Gebieten. In den Jahrbüchern des
Heimatbundes wurden solche Kontroversen häufig dargestellt. Tim Unger
berichtete noch im Jahrbuch 2009 vom jahrzehntelangen Streit der
evangelischen und katholischen Christen in Neuenkirchen um eine
Baumaßnahme für die gemeinsam genutzte Kirche. Im Jahrbuch 2007 hatte
Tim Unger die Verwicklungen dargestellt, die einige Predigten des
katholischen Pastors von Goldenstedt unter den Einwohnern des
Kirchspiels und zwischen den für sie zuständigen weltlichen wie
kirchlichen Behörden des Hochstifts Münster bzw. des Herzogtums
Braunschweig-Lüneburg ausgelöst hatten.
Karl Heinrich Nieberding stellt schon auf der ersten Seite seines in den
Jahren 1840-1852 veröffentlichten grundlegenden Werkes „Geschichte des
ehemaligen Niederstifts Münster“ fest, daß die östliche Grenze des Amtes
Vechta nicht eindeutig festgelegt war, wenn er schreibt: „... Doch war
in den Kirchspielen Neuenkirchen und Damme die Landeshoheit unter den
Bisthümern Münster und Osnabrück streitig, letzteres hatte die
Steuererhebung von dem größten Theile der Einwohner in denselben. Im
Kirchspiele Goldenstädt prätendierte Hannover ebenfalls Antheil an der
Landeshoheit. ...“
Der Wiener Kongreß schaffte 1815 Klarheit in den verwickelten
Grenzregionen zwischen den dann nur noch allein bestehenden
Landeshoheiten nämlich dem Königreich Hannover und dem Großherzogtum
Oldenburg. Nach der völkerrechtlichen Klärung der Zuständigkeiten konnte
man daran gehen, die Grenze vor Ort eindeutig festzulegen. Das wurde
eingeleitet mit dem Territorialvertrag, den Hannover und Oldenburg im
Jahre 1817 schlossen. Erst 28 Jahre später konnten die Arbeiten zur
Bestimmung der Landesgrenze zwischen Lohne und Diepholz mit einem „Schnatgang“
vollendet werden. Dabei konnte die zuständige Kommission schon zu frühem
Zeitpunkt auf Kartenmaterial des Lohner Obervogts und
Gemeinheitskommissars Nieberding zurückgreifen.
Die lange Zeit, die man brauchte, den Verlauf der Landesgrenze zu
bestimmen und festzulegen, läßt einen Schluß auf die großen
Schwierigkeiten zu, die ungünstige Witterungs- und Geländeverhältnisse
der Grenzkommission und den vor Ort arbeitenden Landvermessern in den
Weiten der Moore zwischen Lohne und Diepholz bereiteten.
Heiko Taubenrauch, bis Anfang des Jahres 2009 Leiter des Katasteramtes
Vechta im Verbund der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und
Liegenschaften Cloppenburg, hat sich die Mühe gemacht, der territorialen
Entwicklung des Oldenburger Münsterlandes in der Zeit vor und nach dem
Wiener Kongreß von 1815 nachzugehen und die Geschichte der Festlegung
und schließlich der Vermessung der Landesgrenze zwischen Lohne und
Diepholz aufzuzeichnen. Die interessante Schilderung einer mühsamen
Grenzziehung, die nicht nur Auswirkungen auf Ämter und Behörden, sondern
immer auch auf Grundeigentümer in Grenznähe hatte, beleuchtet mittels
zahlreicher Karten auch die Entwicklung der Landvermessung und der
Kartographie des Oldenburger Landes. Der „Territorial-, Ausgleichungs-
und Cessionsvertrag zwischen dem Herzogtum Oldenburg und dem Königreich
Hannover vom 4. Februar 1817“, den Heiko Taubenrauch im Staatsarchiv
Oldenburg entdeckte und als Grundlage für die Vermessungen an der
Hoheitsgrenze zwischen 1817 und 1845 lesbar machte, ist der
geschichtlichen Darstellung als Anlage angehängt.
Der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland ist dankbar dafür, daß
Heiko Taubenrauch bereit war, seine Arbeit einem breiten Kreis von
Freunden der Geschichte des Oldenburger Münsterlandes verfügbar zu
machen. Damit diese Arbeit mit ihrem umfangreichen Kartenmaterial
gedruckt werden konnte, haben die Stadt Lohne und die Gemeinde Steinfeld
einen beachtlichen Zuschuß zu den Druckkosten gewährt. Wir sind dankbar
für die spürbare finanzielle Unterstützung dieser Veröffentlichung.
Heinrich Havermann Geschäftsführer des Heimatbundes für das
Oldenburger Münsterland